Unsere Leistungen

Zielgerichtete Einzelfallmassnahmen ermöglichen einen effizienten Forderungseinzug

Gütliches Inkasso

Mit gütlichen Inkassomassnahmen soll der Schuldner ohne aufwendiges Verfahren zur Zahlung bewegt werden.

Betreibungsverfahren (SchKG)

Bewegen die gütlichen Massnahmen den Schuldner nicht zur Zahlung, erfolgt der Forderungseinzug auf dem Rechtswege.

Alternativ erfolgt der Forderungseinzug auf dem Wege des Zivilprozesses gegen den Schuldner.

Zivilprozess

Häufige Fragen

Was muss ich machen

Sie senden uns die relevanten Unterlagen (Vertrag etc.) und die Korrespondenzen mit dem Schuldner. Wir prüfen den Fall und melden uns umgehend bei Ihnen.

Gütliches Inkasso
Finanzielles Risiko
Streitiges Inkasso

Kann der Schuldner aussergerichtlich nicht zur Zahlung bewegt werden, leiten wir die erforderlichen rechtlichen Schritte ein; etwa das Betreibungsverfahren oder einen Zivilprozess (bei zahlungshalber Abtretung).

Erscheint eine aussergerichtliche Einigung sinnvoll, kontaktieren wir den Schuldner und bewegen ihn zur Zahlung. Ist ein rechtlicher Schritt erforderlich, erstellen wir ein Mahnschreiben an den Schuldner.

Ziehen wir die Forderung – ganz oder teilweise – erfolgreich ein, bezahlen Sie uns. Bis dahin entstehen für Sie keine Kosten. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Forderungseinzug aufgrund vom Gläubiger verursachter Handlungen nicht oder nicht mehr möglich ist (ganz oder teilweise).